Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.03.1987 - 15 U 40/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,4245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irrtum des Erblassers nach Errichtung des Testaments über das Wirksambleiben der Einsetzung beider Schlusserben ; Gegenstandslosigkeit eines Testaments infolge der Wiederheirat des Erblassers; Ablauf der Frist für die Anfechtung eines Testaments; Gegenseitige ...
- mansui.eu
BGB § 2269
Erbrecht; Wiederverheiratungsklausel in einem Berliner Testament (gegenseitige Erbeinsetzung von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament); Irrtum des Erblassers nach Errichtung des Testamentes über das Wirksambleiben der Einsetzung beider Schlußerben; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 06.12.1982 - 8 O 425/82
- OLG Hamm, 13.03.1987 - 15 U 40/85
Papierfundstellen
- JR 1987, 376
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84
Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses
Auszug aus OLG Hamm, 13.03.1987 - 15 U 40/85
Dem Rechtsverhältnis des Pflichtteilsanspruchs droht nicht eine durch Leistungsklage nicht oder noch nicht zu behebende gegenwärtige Gefahr (z.B. durch Bestreiten oder Behaupten der Gegner) der Unsicherheit (BGH, NJW 1986, 2507). - BGH, 30.11.1964 - III ZR 82/63
Vollziehbarkeit einer Auflage
Auszug aus OLG Hamm, 13.03.1987 - 15 U 40/85
Ein etwaiger Irrtum des Erblassers nach Errichtung des Testaments über das Wirksambleiben der Einsetzung beider Schlußerben ist im Rahmen des § 2078 Abs. 2 BGB unbeachtlich (BGH, NJW 1965, 688, 689).